- Ist eine Erbschaft oder Schenkung dem Finanzamt anzuzeigen?
- Wer ist zur Abgabe einer Erbschaft- bzw. Schenkungssteuererklärung verpflichtet?
- Welches Finanzamt ist zuständig?
- Mit welchem Wert wird das geerbte oder geschenkte Vermögen erfasst?
- Welche Freibeträge stehen dem Erwerber zu?
Mit diesen und vielen weiteren Fragen müssen sich Menschen beschäftigen, wenn sie Vererben, Schenken, oder selbst erben möchten. Damit Sie auf alle Fragen eine sichere Antwort erhalten, gibt es Steuerkanzlei Wiegand in München Maxvorstadt/Schwabing.
Sie haben Fragen zu uns oder einer unserer Leistungen? Dann rufen Sie uns am besten direkt an, wir machen gerne zusammen mit Ihnen einen Beratungstermin aus!